Erwägungsgrund 13 32022D2450
Irland ist durch die Brüssel-IIb-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Irland ist durch die Brüssel-IIb-Verordnung gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.