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Die mit dem Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte vereinfachte Regelung für Drittstaatsangehörige, die ein nationales Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen, das von Kroatien für die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für eine Dauer von nicht mehr als 90 Tagen binnen eines Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt wurde, sollte erhalten bleiben, damit das Reisen für bestimmte Personengruppen nicht erschwert wird. Daher sollten einige Bestimmungen jenes Beschlusses für eine begrenzte Übergangszeit weiter gelten.
Die mit dem Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte vereinfachte Regelung für Drittstaatsangehörige, die ein nationales…
Vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt bleiben während ihrer Geltungsdauer für die Zwecke der…
Damit durch die Erweiterung des Schengen-Raums bestimmten Personengruppen das Reisen innerhalb des Raums nicht erschwert wird, sollte die durch die Entscheidung…
Mit dem Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen…
Vor dem 31. März 2024 von Bulgarien und Rumänien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt bleiben während ihrer Geltungsdauer für die…
In der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.