Erwägungsgrund 2 32022D2451
Mit seinem Beschluss (EU) 2017/733 hat der Rat nach Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des den Datenschutz betreffenden Teils des Schengen-Besitzstands in Kroatien gegeben sind, die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem (SIS) für Kroatien mit Wirkung vom 27. Juni 2017 in Kraft gesetzt.