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Liegt die Zahl der Produktionsfaktoren bei einer Beihilfegruppe oder die Produktionsmenge Kuhmilch in einem bestimmten Jahr über der zulässigen Höchstgrenze, sollte die Zahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren oder die Menge Kuhmilch zur Berücksichtigung der Fünfjahresdurchschnitte in dem Jahr, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Höchstgrenze überschritten wurde, um die entsprechende Anzahl an Produktionsfaktoren verringert werden; dies gilt nicht für die Beihilfe für den Transport von Kuhmilch, Legehennen und Mastschweine sowie für Kuhmilch, für die die beihilfefähige Höchstmenge um eine Menge verringert werden kann, die der Überschussmenge im letzten Monat des Jahres, in dem die Höchstgrenze überschritten wurde, entspricht.
Liegt die Zahl der Produktionsfaktoren bei einer Beihilfeart oder die Produktionsmenge Kuhmilch in einem bestimmten Jahr über der zulässigen Höchstgrenze,…
Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfegruppe eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren und eine jährliche beihilfefähige Höchstmenge…
Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfeart eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren und eine jährliche beihilfefähige Höchstmenge…
Liegt die Anzahl der Produktionsfaktoren in einer Kategorie in einem bestimmten Jahr über der zulässigen Höchstgrenze, sollte die Zahl der beihilfefähigen…
Daher ist es erforderlich, für jede Beihilfeart eine jährliche Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren, darunter auch eine eigene Obergrenze für die…
Die Beihilfegruppen und die Produktionssektoren für jede Beihilfegruppe, die gemäß Absatz 2 festgesetzten jährlichen maximalen Durchschnittsbeträge,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.