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Schweden legt innerhalb der in diesem Beschluss vorgesehenen Grenzen die Bedingungen für die Beihilfegewährung für die verschiedenen Kategorien von Begünstigten fest. Diese Bedingungen umfassen die anzuwendenden Förder- und Auswahlkriterien und stellen die Gleichbehandlung der Begünstigten sicher.
Die Beihilfe wird den Begünstigten auf der Grundlage der tatsächlichen Produktionsfaktoren oder, was die Kuhmilcherzeugung angeht, der tatsächlichen Produktionsmenge gemäß Artikel 1 Absatz 4 gezahlt.
Die Beihilfe wird jährlich gezahlt, mit Ausnahme der Beihilfe für Kuhmilch, für den Transport von Kuhmilch, Legehennen und Mastschweine, für die die Beihilfe in monatlichen Raten gezahlt werden kann.
Eine Überschreitung der in Anhang II festgesetzten jährlichen Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren oder Mengen zieht eine entsprechende Verringerung der Zahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren in dem auf die Überschreitung folgenden Jahr, falls die Beihilfe in jährlichen Raten, bzw. im letzten Monat des Jahres, falls die Beihilfe monatlich gezahlt wird, nach sich.
Schweden trifft geeignete Maßnahmen, um eine Überschreitung gemäß Absatz 4 zu vermeiden, falls eine Überschreitung aufgrund offizieller oder offiziell überprüfter statistischer Hochrechnungen wahrscheinlich erscheint.
Eine Überzahlung oder eine zu Unrecht geleistete Zahlung an einen Begünstigten wird wiedereingezogen, indem die entsprechenden Beträge von der im Folgejahr an diesen Begünstigten zu zahlenden Beihilfe abgezogen oder — wenn dem Begünstigten keine Beihilfen zustehen — anderweitig im Folgejahr wiedereingezogen werden. Die zu Unrecht gezahlten Beträge werden zum 1. Juni des folgenden Jahres wiedereingezogen.
Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Sofern die Summe der Gesamtbeihilfebeträge der…
Die Beihilfe wird den Begünstigten auf der Grundlage der tatsächlichen Produktionsfaktoren oder, was die Kuhmilcherzeugung angeht, der tatsächlichen…
Eine Überzahlung oder zu Unrecht geleistete Zahlung an einen Begünstigten wird wiedereingezogen, indem die entsprechenden Beträge von der im Folgejahr an diesen…
Die Beihilfe sollte jährlich auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren gezahlt werden. Gleichwohl sollte es Schweden…
Die Beihilfe sollte jährlich auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren gezahlt werden. Gleichwohl sollte es Schweden…
Die Beihilfe wird wie folgt auf der Grundlage beihilfefähiger Produktionsfaktoren oder Produktionsmengen gewährt: Eine Beihilfe in Verbindung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.