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Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit der Stützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates zu koordinieren, ist es angebracht, dass die Gemeinden, die zu den Gebieten gehören, die im GAP-Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Schweden im Zeitraum 2023-2027 gemäß Artikel 32 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 71 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 festgelegt sind, auch im Rahmen des vorliegenden Beschlusses zu den beihilfeberechtigten Gebieten zählen.
sie werden im Rahmen eines GAP-Strategieplans gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 als eine der folgenden Beihilfearten gewährt:
des Titels III Kapitel I Abschnitt 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die…
Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit der Stützung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu…
Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit Unterstützung gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen…
Beihilfen für Basisdienstleistungen und Infrastruktur in ländlichen Gebieten und Beihilfen für die Zusammenarbeit in ländlichen Gebieten sollten jedoch nur dann…
Um die Kohärenz mit der Verordnung (EU) 2021/2115 zu gewährleisten und die Vorschriften für die Genehmigung staatlicher Beihilfen für den kofinanzierten Teil…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.