Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Die Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Kommission ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass die Politik gemäß den gemeinsamen Zielen durchgeführt wird. Im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität sollte die Kommission den Mitgliedstaaten geeignete Leitlinien für eine kohärente und ehrgeizige Interventionslogik an die Hand geben.
Erwägungsgrund 110 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen