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Im Zyklus der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten könnten die Mitgliedstaaten Anpassungen ihrer nationalen Fahrpläne vorschlagen, um dem Fortschritt des digitalen Wandels auf Unionsebene und auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen und um insbesondere die von der Kommission empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen umzusetzen. Um ein kohärentes und vergleichbares Vorgehen der Mitgliedstaaten zu fördern und die Ausarbeitung ihrer nationalen Fahrpläne zu erleichtern, sollte die Kommission Orientierungshilfen zur Verfügung stellen, in denen die wichtigsten Elemente der Struktur eines nationalen Fahrplans und insbesondere die gemeinsamen Elemente, die alle nationalen Fahrpläne enthalten sollten, genauer dargelegt werden. Die Orientierungshilfen sollten auch einen allgemeinen Ansatz enthalten, der von den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen geplanten Zielpfade zu verfolgen ist.
Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen und Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Fahrpläne, auch, soweit möglich,…
Im Interesse der effizienten und wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sollten die Mitgliedstaaten der Kommission nationale…
Die wirksame Umsetzung der empfohlenen Strategien, Maßnahmen und Aktionen sowie der nationalen Fahrpläne und die Anpassungen hierzu sind für die Erreichung der…
Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geplante Zielpfade aufstellen, mit denen die Union die in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele…
Die Kommission legt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf Unionsebene geplante Zielpfade für jedes einzelne Digitalziel fest. Diese geplanten…
Damit bei der Erfüllung der digitalen Ziele entsprechend den geplanten Zielpfaden Fortschritte erzielt werden, sollten Mitgliedstaaten, die dem Bericht zufolge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.