Erwägungsgrund 6 32022D2481
In der Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ betonte die Kommission, dass die Union das Potenzial des digitalen Wandels, der ein wesentlicher Faktor für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals ist, ausschöpfen sollte. Die Union sollte den notwendigen digitalen Wandel unterstützen und in ihn investieren, denn digitale Technologien und neue Methoden und Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele des europäischen Grünen Deals, des Übereinkommens von Paris, das im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention angenommen wurde, und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in vielen verschiedenen Sektoren. Durch digitale Technologien wie künstliche Intelligenz, 5G, 6G, Blockchain, Cloud- und Edge-Computing und das Internet der Dinge sollte die Wirkung der Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und zum Umweltschutz, etwa durch nachhaltige Lebenszyklen, beschleunigt und optimiert werden. Durch die Digitalisierung sowie durch die Satellitennavigation und -ortung erschließen sich auch neue Möglichkeiten für die Fernüberwachung der Luft- und Wasserverschmutzung und für die Überwachung und Optimierung der Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen. Die Union braucht einen Digitalsektor, der — auch in seiner Lieferkette — Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, der eine übermäßige Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen vermeidet, der gewährleistet, dass digitale Infrastrukturen und Technologien nachweislich nachhaltiger, erneuerbarer und energie- und ressourceneffizienter werden und der zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beiträgt.