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Die Kommission und ein oder mehrere Mitgliedstaaten, oder mindestens zwei Mitgliedstaaten, sollten in der Lage sein, gemeinsame Verpflichtungen in Bezug auf koordinierte Maßnahmen, die sie zur Erreichung der Digitalziele ergreifen möchten, einzugehen, Mehrländerprojekte einzurichten und sonstige Strategien, Maßnahmen und Aktionen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene zu vereinbaren, um bei der Erreichung dieser Ziele entsprechend den geplanten Zielpfaden voranzukommen. Eine gemeinsame Verpflichtung ist eine Initiative zur Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel, zur Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten allgemeinen und Digitalziele beizutragen. An Mehrländerprojekten und Konsortien für europäische Digitalinfrastrukturen (European digital infrastructure consortia, EDIC) sollten mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Mehrländerprojekte sollten umfangreiche Maßnahmen in Schlüsselbereichen ermöglichen, die für die Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele…
Im Zuge der Zusammenarbeit gemäß diesem Artikel können die Kommission und ein oder mehrere Mitgliedstaaten oder mindestens zwei Mitgliedstaaten jederzeit…
Mehrländerprojekte sollten in der Lage sein, verschiedene Finanzierungsquellen der Union und der Mitgliedstaaten — und gegebenenfalls von Drittländern, die mit…
Ein Drittland kann an einem Mehrländerprojekt teilnehmen, wenn dieses Land mit einem direkt verwalteten Unionsprogramm assoziiert ist, das den digitalen Wandel…
Die Kommission sollte in der Lage sein, auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten und nach Bewertung dieses Antrags, ein EDIC zur Durchführung dieses…
Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten geplante Zielpfade aufstellen, mit denen die Union die in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.