Erwägungsgrund 8 32022D2481
Die in der Mitteilung über den digitalen Kompass vorgesehenen Maßnahmen sollten umgesetzt werden, um die in der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 vorgestellten Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas festgelegten Maßnahmen zu intensivieren, und sollten auf bestehenden Unionsinstrumenten, wie den Programmen im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds und des mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instruments für technische Unterstützung, sowie auf den Verordnungen (EU) 2021/523, (EU) 2021/690, (EU) 2021/694, (EU) 2021/695 und (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates und auf den gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 für den digitalen Wandel zugewiesenen Mitteln aufbauen. Mit diesem Beschluss sollte ein Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade aufgestellt werden, um einen erfolgreichen digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft in der Union zu erreichen, zu beschleunigen und zu gestalten.