Erwägungsgrund 3 32020D1757BESCHLUSS (EU) 2020/1757 DES RATES vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 41 des Übereinkommens können die Regierungen aller Staaten dem Übereinkommen zu den vom Internationalen Zuckerrat festgesetzten Bedingungen…
Erwägungsgrund 3 32020D1324BESCHLUSS (EU) 2020/1324 DES RATES vom 21. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt zum Übereinkommen den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für…
Erwägungsgrund 3 32024D1259BESCHLUSS (EU) 2024/1259 DES RATES vom 22. April 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Senegal zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für angemessen erachteten…
Erwägungsgrund 3 32020D0457BESCHLUSS (EU) 2020/457 DES RATES vom 27. März 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Übereinkommens steht der Beitritt den Regierungen aller Staaten unter den vom Internationalen Getreiderat für angemessen erachteten…
Erwägungsgrund 3 32024D1651BESCHLUSS (EU) 2024/1651 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Beitrittsausschuss des Internationalen Zuckerrates in Bezug auf die Bedingungen des Beitritts des Staates Kuwait zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Artikel 41 des Übereinkommens sieht vor, dass die Regierungen aller Staaten dem Übereinkommen zu den vom ISC festgesetzten Bedingungen beitreten können. Auf…
Erwägungsgrund 3 32022D2101BESCHLUSS (EU) 2022/2101 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 29 des Übereinkommens legt der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) die Bedingungen für den…