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Die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung entsprechen Verfahren, die in anderen multilateralen Umweltübereinkommen oder im Rahmen des Übereinkommens von Bern bereits gängige Praxis und allgemein anerkannt sind.
Das Sekretariat des Übereinkommens von Bern hat in Zusammenarbeit mit dem Präsidium des Ständigen Ausschusses mehrere Änderungen der Geschäftsordnung…
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses in Dokument TPVS/Inf(2022)29: „Vorgeschlagene Änderungen der…
Die Union sollte den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung daher zustimmen —
Die Geschäftsordnung sollte daher entsprechend geändert werden —
Gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Übereinkommens von Bern hat der Ständige Ausschuss seine Geschäftsordnung (im Folgenden „Geschäftsordnung“) ausgearbeitet, und der…
Die Geschäftsordnung ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.