Erwägungsgrund 11 32022D1222BESCHLUSS (EU) 2022/1222 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Versammlung des besonderen Lissabonner Verbands zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte daher die Annahme dieser Änderungen unterstützen.
Erwägungsgrund 9 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die angenommenen Änderungen sind gerechtfertigt und sinnvoll und sollten daher von der Union unterstützt werden.
Erwägungsgrund 10 32018D1296BESCHLUSS (EU) 2018/1296 DES RATES vom 18. September 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisationfür den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertreten ist
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit der Gesetzgebung und den strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union…
Erwägungsgrund 5 32024D1984BESCHLUSS (GASP) 2024/1984 DES RATES vom 15. Juli 2024 zur Unterstützung der institutionellen Übergangsplanung für nicht routinemäßige Missionen und Ermittlungskapazitäten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Die Union sollte den vorliegenden Beschluss annehmen, um die erforderliche Unterstützung bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32010D0461BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32016D0833BESCHLUSS (EU) 2016/833 DES RATES vom 17. Mai 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 54. Sitzung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter, der durch die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichtet wurde, hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertretenden Standpunkts
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden.