Erwägungsgrund 9 32007D0171BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. März 2007 über die Netzanforderungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (dritte Säule) (2007/171/EG)
Dieser Beschluss ist ein auf dem Schengen-Besitzstand aufbauender oder anderweitig damit zusammenhängender Rechtsakt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der…
Art. 9 32017D0971Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 9 32011D0265BESCHLUSS DES RATES vom 16. September 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (2011/265/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D0009BESCHLUSS (EU) 2022/9 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung des Anhangs des Protokolls zur Verhütung und Beseitigung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge oder Verbrennung auf See (Protokoll über das Einbringen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0926BESCHLUSS (EU) 2021/926 DES RATES vom 7. Juni 2021 über die Standpunkte, die im Namen der Europäischen Union in den schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite und von den Teilnehmern an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge zu den Anträgen des Vereinigten Königreichs auf Aufnahme als Teilnehmer zu vertreten sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0925BESCHLUSS (EU) 2021/925 DES RATES vom 7. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 24, 30, 41, 49, 79, 83, 95, 101, 124, 129, 134, 137 und 157 sowie der Vorschläge zur Anpassung der globalen technischen Regelungen Nr. 4 und 9 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.