Erwägungsgrund 3 32022D0009
Auf ihrer 22. Tagung vom 7. bis 10. Dezember 2021 werden die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle voraussichtlich einen Beschluss erlassen (im Folgenden „Beschluss der Vertragsparteien“), mit dem im Anhang des Protokolls über das Einbringen die Faktoren geändert werden, die bei der Festlegung der Kriterien für die Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen von Stoffen ins Meer unter Berücksichtigung von Artikel 6 des Protokolls über das Einbringen zu berücksichtigen sind.