Gesetze
Gesetz wird geladen …
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 wird der Gemischte Ausschuss Beschlüsse über seine Geschäftsordnung und über die Notwendigkeit einer Verlängerung des Abkommens sowie über die Dauer einer solchen Verlängerung annehmen.
Der Gemischte Ausschuss muss einen Beschluss über seine Geschäftsordnung und über die Notwendigkeit der Verlängerung des Abkommens sowie der Dauer dieser…
Der Gemischte Ausschuss hat seine Geschäftsordnung mit dem Beschluss 1/2022 vom [15. Dezember 2022] angenommen.
Nach Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens muss der Gemischte Ausschuss spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens einberufen werden, um die Notwendigkeit einer…
Nach Artikel 5 des Abkommens gilt das Abkommen bis zum 31. März 2023. Der Gemischte Ausschuss ist jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens…
Nach Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens gilt das Abkommen bis zum 30. Juni 2023. Der Gemischte Ausschuss ist jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf des…
Der Gemischte Ausschuss wird voraussichtlich auf seiner zweiten Sitzung im zweiten Halbjahr 2023 einen Beschluss zur Annahme seiner Geschäftsordnung annehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.