Beschluss (EU) 2022/2536 des Rates vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Verbesserung des Informationsaustauschs im Bereich der Strafverfolgung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Union kann von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden, da die internationale Kriminalität naturgemäß nicht an den Grenzen der Union haltmacht. Die Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft, gegenseitig auf die DNA-Analysedateien, automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme und Fahrzeugregisterdaten in den nationalen Datenbanken zuzugreifen, ist für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung.
Erwägungsgrund 2 32022D2536
Erwägungsgrund 2 32022D2536Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen