Beschluss (EU) 2022/2536 des Rates vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Irland ist durch den Beschluss 2008/615/JI des Rates, den Durchführungsbeschluss 2008/616/JI des Rates und den zugehörigen Anhang sowie den Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses.
Erwägungsgrund 4 32022D2536
Erwägungsgrund 4 32022D2536Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen