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Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro. Die gemäß Artikel 5 der Beitrittsakte von 2012 für Kroatien geltende Ausnahmeregelung wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.
Nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2022/1211 des Rates und in Übereinstimmung mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Kroatien geltende…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für…
Nach Artikel 1 des Beschlusses 2010/416/EU des Rates vom 13. Juli 2010 gemäß Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung des Euro in Estland am 1.…
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2014/509/EU des Rates erfüllt Litauen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Litauen nach…
Nach dem Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro durch Litauen am 1. Januar 2015 erfüllt Litauen die notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.