Beschluss (EU) 2022/2562 des Rates vom 24. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Rahmenabkommens über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Thailand andererseits
Da dieses Abkommen vor seinem Inkrafttreten nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten angewandt werden muss, sollten einige Bestimmungen des Abkommens bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 5 32022D2562
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