Erwägungsgrund 3 32014D0953BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ (2014/953/EU)
Im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, ist der Abschluss des Abkommens Gegenstand eines…
Art. 1 32022D2575Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der…
Art. 2 Abs. 1 32009D0989BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2009 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (2009/989/EG, Euratom)
Der Standpunkt, den die Gemeinschaft im Kooperationsrat und im Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen eingesetzt werden, vertritt, wird nach Maßgabe der…
Erwägungsgrund 8 32015D1988BESCHLUSS (EU) 2015/1988 DES RATES vom 22. Oktober 2015 über die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Europäischen Union
Was die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallenden Fragen betrifft, so ist die Unterzeichnung des Abkommens Gegenstand eines getrennten…
Art. 1 Abs. 1 32022D0655BESCHLUSS (EU) 2022/655 DES RATES vom 11. April 2022 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zur Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses und der durch den Partnerschaftsrat eingesetzten Unterausschüsse und sonstigen Gremien sowie zur Erstellung der Liste der Unterausschüsse für die Anwendung des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der…
Erwägungsgrund 8 32016D0342BESCHLUSS (EU) 2016/342 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Union
Was die Fragen betrifft, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, so ist der Abschluss des Abkommens Gegenstand eines getrennten…