Erwägungsgrund 7 32021D0443BESCHLUSS (EU) 2021/443 DES RATES vom 18. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem die vorläufige Anwendung gemäß dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit endet, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Partnerschaftsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 3 32022D0567BESCHLUSS (EU) 2022/567 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat im Zusammenhang mit der Annahme der operativen Leitlinien für die Durchführung des Zivilgesellschaftlichen Forums zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Partnerschaftsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt über die Annahme der Leitlinien festzulegen.
Erwägungsgrund 8 32022D0655BESCHLUSS (EU) 2022/655 DES RATES vom 11. April 2022 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zur Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses und der durch den Partnerschaftsrat eingesetzten Unterausschüsse und sonstigen Gremien sowie zur Erstellung der Liste der Unterausschüsse für die Anwendung des Abkommens zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss zur Annahme der Geschäftsordnung des…
Erwägungsgrund 4 32018D1552BESCHLUSS (EU) 2018/1552 DES RATES vom 28. September 2018 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Aserbaidschan festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32012D0776BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat, der im Rahmen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/776/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der…
Erwägungsgrund 4 32019D1736BESCHLUSS (EU) 2019/1736 DES RATES vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Partnerschaftsausschuss im Namen der Union im Hinblick auf die Aufstellung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkt…