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Beschluss (EU) 2022/258 der Kommission vom 21. Februar 2022 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Kreta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1140) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
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