Erwägungsgrund 2 32022D2585
Im ersten Protokoll zum Abkommen sind für einen Zeitraum von drei Jahren die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in den mauritischen Gewässern und die von der Union gewährte finanzielle Gegenleistung festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 27. Januar 2017.