Erwägungsgrund 4 32022D2585
Ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Mauritius hat die Anwendung des zweiten Protokolls des Abkommens bis zum 4. Oktober 2022 verlängert.
Ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und Mauritius hat die Anwendung des zweiten Protokolls des Abkommens bis zum 4. Oktober 2022 verlängert.