Erwägungsgrund 11 32022D0327
Bestehende finanzielle Restriktionen, insbesondere was den Zugang bestimmter russischer Einrichtungen zu den Kapitalmärkten betrifft, sollten ausgeweitet werden. Ferner sollte die Notierung von Aktien russischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der Union und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen verboten werden. Darüber hinaus müssen neue Maßnahmen eingeführt werden, um die Kapitalzuflüsse aus Russland in die Union erheblich einzuschränken, indem die Entgegennahme von Einlagen, die bestimmte Werte übersteigen, von russischen Staatsangehörigen oder Einwohnern, das Führen von Konten russischer Kunden durch die Zentralverwahrer der Union sowie der Verkauf von auf Euro lautenden Wertpapieren an russische Kunden verboten werden.