Erwägungsgrund 12 32022D0327
Ferner ist es angebracht, die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und die Bereitstellung damit verbundener Dienste weiter einzuschränken und die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, sowie die Bereitstellung damit verbundener Dienste Restriktionen zu unterwerfen. Begrenzte Ausnahmen von diesen Restriktionen können nur für legitime und vorab festgelegte Zwecke in Betracht gezogen werden.