Beschluss (GASP) 2022/338 des Rates vom 28. Februar 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Januar 2022 .
Art. 9 32022D0338
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