Art. 8 32022D0339
Aussetzung und Beendigung
Das PSK kann beschließen, die Durchführung der Unterstützungsmaßnahme gemäß Artikel 64 des Beschlusses (GASP) 2021/509 vollständig oder teilweise auszusetzen.Das PSK kann auch vorschlagen, dass der Rat die Unterstützungsmaßnahme beendet.