Beschluss (GASP) 2022/339 des Rates vom 28. Februar 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Januar 2022 .
Art. 9 32022D0339
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