Erwägungsgrund 5 32022D0356
Insbesondere ist es angebracht, weitere Beschränkungen für den Handel mit Gütern zu verhängen, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Stoffen und gasförmigen Kohlenwasserstofferzeugnissen, Kaliumchlorid (Potasche), Holzerzeugnissen, Zementerzeugnissen, Eisen- und Stahlerzeugnissen und Kautschukerzeugnisse verwendet werden. Ferner ist es angebracht, die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und die Bereitstellung damit verbundener Dienste weiteren Beschränkungen zu unterwerfen und die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien, die zur Entwicklung von Belarus in den Bereichen Militär, Technologie, Verteidigung und Sicherheit beitragen können, sowie die Bereitstellung damit verbundener Dienste Beschränkungen zu unterwerfen.