Beschluss (GASP) 2022/356 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32022D0356
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