Erwägungsgrund 3 32022D0359
Am 26. Juli 2021 übermittelte Frankreich einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen bei Airbus (Airbus SE) im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union („NACE“) Revision 2 in Abteilung 30 („Sonstiger Fahrzeugbau“) eingestuften Wirtschaftszweig in Frankreich. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691.