Erwägungsgrund 5 32022D0395
Am 25. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/327 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert wurde und spezifische sektorbezogene Maßnahmen eingeführt wurden.
Am 25. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/327 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP geändert wurde und spezifische sektorbezogene Maßnahmen eingeführt wurden.