Erwägungsgrund 6 32022D0395
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern und Technologien der Seeschifffahrt zu verhängen. Ferner ist es angebracht, die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Verboten in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen, übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Darlehen unterliegen, zu erweitern. Darüber hinaus bedarf es einiger Präzisierungen, um die ordnungsgemäße Anwendung einiger der mit dem Beschluss (GASP) 2022/327 eingeführten spezifischen sektorbezogenen Beschränkungen zu gewährleisten.