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In seinem Gutachten 2/15 vom 16. Mai 2017 stellte der Gerichtshof klar, dass ausländische Direktinvestitionen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, und dass Mechanismen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten nicht ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten eingerichtet werden können.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten in seinem Gutachten 2/15 vom 16. Mai…
Nach dem Gutachten 1/13 des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen Erklärungen über die Annahme eines Beitritts zum Haager Übereinkommen von 1980 in die…
Nach dem Gutachten 1/13 des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen Erklärungen über die Annahme eines Beitritts zum Haager Übereinkommen von 1980 in die…
Nach dem Gutachten 1/13 des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen Erklärungen über die Annahme eines Beitritts zum Haager Übereinkommen von 1980 in die…
Ausländische Direktinvestitionen fallen in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e AEUV hat die Union in der…
Nach dem Gutachten 1/13 des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen Erklärungen über die Annahme eines Beitritts zum Haager Übereinkommen von 1980 in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.