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Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehören ausländische Direktinvestitionen zu den unter die gemeinsame Handelspolitik fallenden Bereichen. Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union ausschließliche Zuständigkeit im Hinblick auf die gemeinsame Handelspolitik.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehören ausländische Direktinvestitionen zu den unter die gemeinsame Handelspolitik fallenden Bereichen. Nach…
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehören ausländische Direktinvestitionen zu den unter die gemeinsame Handelspolitik fallenden Bereichen. Gemäß…
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehören ausländische Direktinvestitionen zu den unter die gemeinsame Handelspolitik fallenden Bereichen. Nach…
Ausländische Direktinvestitionen fallen in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e AEUV hat die Union in der…
In Anbetracht der zentralen Rolle, die der Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere der Schutz der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, im…
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon bestand eine Vielzahl bilateraler Investitionsschutzabkommen, die Mitgliedstaaten mit Drittländern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.