Beschluss (EU) 2022/444 der Kommission vom 28. Juni 2021 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung SA.49414 (2020/C) (ex 2019/NN) zugunsten der Betreiber von Infrastrukturen zur Erdgasspeicherung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4494) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die staatliche Beihilfe, die Frankreich zugunsten der Erdgasspeicherbetreiber durchgeführt hat, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Art. 1 32022D0444
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