Beschluss (EU) 2022/444 der Kommission vom 28. Juni 2021 über die von Frankreich durchgeführte Beihilferegelung SA.49414 (2020/C) (ex 2019/NN) zugunsten der Betreiber von Infrastrukturen zur Erdgasspeicherung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4494) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.
Art. 2 32022D0444
Art. 2 32022D0444Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen