Beschluss (EU) 2022/447 der Europäischen Zentralbank vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/15/EU über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2022/10)
Daher sollte der Beschluss 2011/15/EU (EZB/2010/31) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32022D0447
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