Erwägungsgrund 4 32015D0047
Der EZB-Rat hat einen Bedarf an fortschrittlichen Diensten zur Informationssicherheit, z. B. die strenge Authentifizierung, elektronische Signatur und Verschlüsselung durch die Nutzung elektronischer Zertifikate für die elektronischen Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben der EZB und NCAs als zuständige Behörden innerhalb des SSM nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erforderlich sind, festgestellt. Daher können die durch die ESZB-PKI ausgestellten Zertifikate genutzt werden, um auf elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen, die für die Funktionsfähigkeit des SSM genutzt werden, zuzugreifen und diese zu nutzen.