Beschluss (EU) 2022/485 der Europäischen Zentralbank vom 17. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/624/EU über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen (EZB/2022/11)
Daher sollte der Beschluss 2010/624/EU (EZB/2010/17) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 2 32022D0485
Erwägungsgrund 2 32022D0485Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen