Erwägungsgrund 3 32022D0050
Am 26. Juli 2021 übermittelte Spanien einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge von Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union („NACE“) Revision 2 in Abteilung 29 („Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“) eingestuften Wirtschaftszweig in Aragón, der Ebene-2-Region der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik („NUTS“) (ES24) in Spanien. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691.