Erwägungsgrund 7 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht —
Erwägungsgrund 7 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Annahme eines Beschlusses der COP befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht —
Erwägungsgrund 7 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit der Vorlage der Union oder dem Besitzstand der Union im Einklang…
Erwägungsgrund 9 32023D2417BESCHLUSS (EU) 2023/2417 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit dem Besitzstand der Union oder der im Beschluss (EU) 2021/727…
Erwägungsgrund 9 32017R0852VERORDNUNG (EU) 2017/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung sollte den Besitzstand der Union ergänzen und Bestimmungen enthalten, die erforderlich sind, damit der Besitzstand der Union vollständig an das…
Erwägungsgrund 5 32022D0550Es ist zweckmäßig, den auf der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss im…