Erwägungsgrund 4 32019D2119Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der COP3 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, denn der vorgeschlagene Beschluss wird im Falle seiner Annahme…
Erwägungsgrund 4 32019D2135BESCHLUSS (EU) 2019/2135 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der COP3 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, denn der vorgeschlagene Beschluss wird im Falle seiner Annahme…
Erwägungsgrund 7 32018D0751BESCHLUSS (EU) 2018/751 DES RATES vom 14. Mai 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat zum Übergang zur zweiten Phase der Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits nach Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 7 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 7 32018D2059BESCHLUSS (EU) 2018/2059 DES RATES vom 29. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 7 32013D0334BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/334/EU)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —