Erwägungsgrund 1 32022D0563
Den Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau“) bilden die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und die Östliche Partnerschaft. Nachdem Moldau der Östlichen Partnerschaft der Union im Jahr 2009 beigetreten war, folgten Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“). Das Assoziierungsabkommen, das die schrittweise Einführung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone vorsieht, wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft.