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Ein erneuertes Engagement für die Durchführung solcher Reformen und ein starker politischer Wille haben die moldauischen Behörden dazu veranlasst, die Umsetzung der Reformen erheblich zu beschleunigen. Dies hat es Moldau auch ermöglicht, die Makrofinanzhilfeaktion im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäß dem Beschluss (EU) 2020/701 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgreich abzuschließen, da alle mit der Union in der Grundsatzvereinbarung vereinbarten Reformmaßnahmen durchgeführt wurden, mit Ausnahme einer Maßnahme, der Einziehung von Vermögenswerten, für die eine Ausnahmeregelung gewährt wurde. Zu diesem Zweck konsultierte die Kommission den Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der keine Einwände äußerte.