Art. 1 32021D0443BESCHLUSS (EU) 2021/443 DES RATES vom 18. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem die vorläufige Anwendung gemäß dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit endet, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im mit Artikel INST.1 [Partnerschaftsrat] des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit eingesetzten Partnerschaftsrat…
Erwägungsgrund 2 32022D0567Nach Artikel 14 des Handels- und Kooperationsabkommens legt der durch das Abkommen eingesetzte Partnerschaftsrat die operativen Leitlinien für die Durchführung…
Art. 1 32017D2105BESCHLUSS (EU) 2017/2105 DES RATES vom 10. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XII des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits, der die Liste der kolumbianischen Beschaffungsstellen enthält, im Einklang mit den Bestimmungen des Titels VI („Öffentliches Beschaffungswesen“)
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses, der dem…
Art. 1 Abs. 2 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im — durch das Abkommen eingesetzten —Unterausschuss für Handel und Investitionen zu vertreten ist, beruht auf dem…
Art. 1 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“, der dem…
Erwägungsgrund 7 32020D2252BESCHLUSS (EU) 2020/2252 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Es ist angebracht, die Ausgestaltung der Vertretung der Union im Partnerschaftsrat und in den Ausschüssen, die durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit…