Erwägungsgrund 3 32022D0573
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte bis zum 30. April 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte bis zum 30. April 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel.